Personalräteschulungen für freigestellte Personalräte

Schulungen (Grundschulungen 3) für freigestellte Personalratsmitglieder 2026

Für unsere freigestellten Personalratsmitglieder bieten wir in diesem Jahr drei Spezialschulungen an.

Unsere Spezialschulungen erweitern Ihre rechtlichen und organisatorischen Kenntnisse sowie Ihre kommunikativen Kompetenzen und das über die Grundlagen der Personalratstätigkeit hinaus. Die Schulungsinhalte befähigen Sie, Handlungsfelder und Aufgaben in der Führung des laufenden Geschäfts sowie in der Vertretung des Personalratsgremiums gegenüber der Dienststelle optimal auszufüllen.

Folgende Schulungstermine bieten wir Ihnen an:

1. 21. – 23. Juli 2026 in Geldern, Hotel Am See Park

2. 06. – 08. Oktober 2026 in Lünen, Ringhotel Am Stadtpark

3. 13. – 15. Oktober 2026 in Meschede, Welcome Hotel

Tagesordnung

  1. Eröffnung und Begrüßung
  2. Berufliche Entwicklung der freigestellten Personalräte
  3. Arbeitszeitkonten, Tauschtage, Erhöhung der wöchentlichen Arbeitszeit
  4. Einigungsstellenverfahren
  5. Eingliederung von Quereinsteigern in die Verwaltung
  6. Aktuelle Rechtsprechung
  7. Erfahrungsaustausch

Wir behalten uns vor, Änderungen der Inhalte vorzunehmen.

Jede Schulung beginnt am ersten Tag um 10.00 Uhr und endet am dritten Tag gegen ca. 17.00 Uhr. Der Seminarcharakter unserer Schulungen erlaubt bis zu 20 Teilnehmende. Damit der Austausch nicht zu kurz kommt, bitten wir darum, aus demselben Personalrat nicht mehr als zwei Teilnehmende anzumelden. Anmeldungen berücksichtigen wir in der Reihenfolge des Eingangs. Ihre Anmeldung bestätigen wir mit der persönlichen Einladung, die zugleich Mandatsbescheinigung für Arbeitgeber bzw. Dienstherrn ist.

Die Teilnahmegebühr für die dreitägigen Schulungen beträgt 1.260,00 Euro für Mitglieder der komba gewerkschaft nrw, für Nicht-Mitglieder 1.350,00 Euro, darin enthalten sind die Kosten für Unterkunft und Verpflegung und die gesetzliche Mehrwertsteuer.

Eine Kostenübernahme und die Freistellung durch den Arbeitgeber bzw. Dienstherrn beruht auf § 42 Absatz 5 LPVG NRW. Im Anschluss an die Schulung erhalten Sie von uns eine gesonderte Rechnung über Ihre Teilnahme.

Für Ihre verbindliche Anmeldung nutzen Sie bitte den nachfolgenden Link:

Zur Anmeldung

Anmeldeschluss ist acht Wochen vor dem jeweiligen Schulungstermin aufgrund der Stornofristen der gebuchten Tagungshotels!

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