Schulung zum Thema „Grundzüge des Beamtenrechts für Personalräte in NRW“ am 17. November 2026 in Köln
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
wir laden Sie herzlich zu einer Spezialschulung zum Beamtenrecht ein. Als Referenten haben wir Herrn Michael Bublies gewonnen, der über drei Jahrzehnte die beamtenpolitischen Gremien der komba gewerkschaft nrw betreut hat.
Im LPVG NRW werden bei der Wahl, der Zusammensetzung und den Handlungsmöglichkeiten des Personalrats sowie bei vielen Beteiligungsrechten die beiden Statusgruppen Tarifbeschäftigte und Beamte berücksichtigt. Das Beamtenrecht wird durch eine Vielzahl von Gesetzen sowie zahlreiche höchstrichterliche Entscheidungen bestimmt. Das LPVG NRW begleitet das Berufsleben einer Beamtin/eines Beamten von der Einstellung zu Beginn der Ausbildung bis zur eventuellen Versetzung in den Ruhestand.
Termin:
Dienstag, den 17. November 2026
Beginn/Ende:
10.00 bis ca. 17.00 Uhr
Referent:
Herr Michael Bublies
Rechtsanwalt
Ort:
Stadthotel am Römerturm
St.-Apern-Str. 32
50667 Köln
Telefon 0221.2093-0
www.stadthotel-roemerturm.de
Zielgruppe:
Personalratsmitglieder
Teilnehmerzahl:
max. 20
Tagesordnung:
- Begrüßung / Vorstellungsrunde
- Geschichtliches zum Beamtenrecht
- Rechtsgrundlagen (Art. 33 GG, sonstiges Bundes- und Landesrecht)
- Einstellung, Ernennung
- Laufbahnrecht, Probezeit, Teilzeit
- Versetzung, Umsetzung – amtsangemessene Beschäftigung
- Beurteilungen, Beförderung, Stellenbesetzung, Konkurrentenstreitverfahren
- Aufstieg und Qualifizierung
- Beendigung des Beamtenverhältnisses, Entlassung
- (Teil-) Dienstfähigkeit, amtsärztliche Untersuchung
- Dienstpostenbewertung
- Grundzüge von Besoldung und Versorgung
- Abschlussrunde und Feedback
Bei der Schulung werden auch die Inhalte des Gesetzes zur Modernisierung des öffentlichen Dienstes in NRW – Laufbahnrecht (in Kraft seit Juni 2025) und des aktuellen Gesetzentwurfs vom 07. Juli 2026 angesprochen.
Die Teilnehmer/innen werden gebeten, wenn möglich eine Gesetzessammlung zum Beamtenrecht (z.B. in Papierform oder digitaler Zugang zu recht.nrw.de) mitzubringen.
Unser Angebot richtet sich auch an Ersatzmitglieder, die regelmäßig an den Sitzungen teilnehmen. Da die Veranstaltung Seminarcharakter hat, ist die Teilnehmerzahl auf 20 Teilnehmer/innen beschränkt. Wir berücksichtigen Anmeldungen nach der Reihenfolge des Eingangs.
Die Teilnahmegebühr beträgt für Mitglieder 360,00 Euro und für Nichtmitglieder 450,00 Euro jeweils inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Darin enthalten sind alle Kosten für Unterrichtsmaterialien und Verpflegung. Eine Kostenübernahme und die Freistellung durch den Dienstherrn beruht auf § 42 Absatz 5 LPVG NRW. Nach der Veranstaltung erhalten Sie von uns eine gesonderte Rechnung über Ihre Teilnahme.
Für Ihre verbindliche Anmeldung nutzen Sie bitte den nachfolgenden Link:
Anmeldeschluss ist der 15. September 2026!
