Personalräteschulungen für den Bereich Feuerwehr und Rettungsdienst
Schulungen für Personalratsmitglieder im Bereich Feuerwehr und Rettungsdienst 2026
Für unsere Personalratsmitglieder im Bereich Feuerwehr und Rettungsdienst bieten wir drei Spezialschulungen zum LPVG NRW mit den aktuellen feuerwehr- und rettungsdienstlichen Schwerpunktthemen an.
Unsere Spezialschulung erweitert Ihre fachlichen und rechtlichen Kenntnisse und geht dabei über die Grundlagen der Personalratstätigkeit hinaus.
Folgende Schulungstermin bieten wir Ihnen an:
1. 23. – 25. Juni 2026 in Dülmen, Merfelder Hof
2. 08. – 10. September 2026 in Herdecke, Ringhotel Zweibrücker Hof
3. 10. – 12. November 2026 inGeldern, Hotel Am See Park
Tagesordnung
- Eröffnung und Begrüßung
- Amtsangemessene Alimentation in NRW: Auswirkungen der höchstrichterlichen Rechtsprechung auf Widersprüche in 2022 bis 2025
- Besoldungsentwicklung in NRW: Ergebnisse der Einkommensrunde im Länderbereich 2025/26
- Mitbestimmung im Gesundheitsmanagement
- Gesundheitsschutz von Einsatzkräften: PSU richtig anwenden
- 24-Stunden-Dienst für Rettungskräfte: Best Practices in den Dienstvereinbarungen zum TVöD
- Dienstunfall: Von der Anzeige bis zur Unfallfürsorge
- Beihilfe: Häufige Fallstricke und Verfahren
- Rechtsprechung für Personalrät*innen im Bereich Feuerwehr und Rettungsdienst
- Erfahrungsaustausch
Wir behalten uns vor, Änderungen der Inhalte vorzunehmen.
Jede Schulung beginnt am ersten Tag um 10.00 Uhr und endet am dritten Tag gegen ca. 17.00 Uhr. Der Seminarcharakter unserer Schulungen erlaubt bis zu 20 Teilnehmende. Damit der Austausch nicht zu kurz kommt, bitten wir darum, aus demselben Personalrat nicht mehr als zwei Teilnehmende anzumelden. Anmeldungen berücksichtigen wir in der Reihenfolge des Eingangs. Ihre Anmeldung bestätigen wir mit der persönlichen Einladung, die zugleich Mandatsbescheinigung für Arbeitgeber bzw. Dienstherrn ist.
Die Teilnahmegebühr für die dreitägigen Schulungen beträgt 1.260,00 Euro für Mitglieder der komba gewerkschaft nrw, für Nicht-Mitglieder 1.350,00 Euro, darin enthalten sind die Kosten für Unterkunft und Verpflegung und die gesetzliche Mehrwertsteuer.
Eine Kostenübernahme und die Freistellung durch den Arbeitgeber bzw. Dienstherrn beruht auf § 42 Absatz 5 LPVG NRW. Im Anschluss an die Schulung erhalten Sie von uns eine gesonderte Rechnung über Ihre Teilnahme.
Für Ihre verbindliche Anmeldung nutzen Sie bitte den nachfolgenden Link:
Anmeldeschluss ist acht Wochen vor dem jeweiligen Schulungstermin aufgrund der Stornofristen der gebuchten Tagungshotels!
