Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen der komba bildungs- und service gmbh

Die komba bildungs- und service gmbh, Steinfelder Gasse 9, 50670 Köln (nachfolgend: komba b&s) veranstaltet Seminare, Schulungen und Fachtagungen, die grundsätzlich im Rahmen der Kapazitäten jedermann offenstehen, sowie Inhouse-Schulungen und Seminare nach besonderer Absprache (Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen).

1.         Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen der komba b&s (Veranstaltungen).

2.         Ausschreibung der Veranstaltungen
Veranstaltungen werden soweit möglich im Jahresprogramm publiziert. Daneben erfolgen gesonderte Ankündigungen im komba magazin, in der komba inform, per Post, als E-Mail oder im Internet unter www.komba-service.de.

3.         Anmeldungen
Die Anmeldung von Teilnehmenden erfolgt bei offen ausgeschriebenen Veranstaltungen unmittelbar bei der komba b&s. Die Anmeldungen von Teilnehmenden bzw. deren Benennung durch die OV/KV/Fachgruppen/Regios bzw. der Personal- und Betriebsräte soll so frühzeitig wie möglich erfolgen, regelmäßig bis vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn. Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Durch die Anmeldung entsteht kein Rechtsanspruch auf Teilnahme.

4.         Teilnehmerbeitrag
Für die Teilnahme an Veranstaltungen wird ein Teilnahmebeitrag erhoben, den die komba b&s den Teilnehmenden bzw. dem Arbeitgeber oder Dienstherrn in Rechnung stellt. Sofern dies bei einzelnen Veranstaltungen ausdrücklich bestimmt ist, gehören Verpflegung und Unterbringung zum Leistungsumfang. Weitere Leistungen werden zwischen der Veranstaltungs- bzw. Tagungsstätte und Teilnehmenden direkt abgerechnet.

5.         Inhalt der Veranstaltungen
Das Programm offener Veranstaltungen wird von der komba b&s eigenverantwortlich entsprechend der Ankündigungen und Veranstaltungsbeschreibungen gestaltet. Dabei bleibt das Recht zum Austausch von Dozenten und zur Änderung und Aktualisierung der angekündigten Inhalte vorbehalten.

6.         An- und Abreise
Die An- und Abreise der Teilnehmenden zu den Veranstaltungen ist nicht Bestandteil des Vertrages und erfolgt auf eigene Gefahr.

7.         Datenschutz
Mit der Anmeldung zu einer Veranstaltung erklären Teilnehmende ihr Einverständnis zur Speicherung und Verarbeitung ihrer Daten. Beides erfolgt in erster Linie durch die komba b&s unter Beachtung der EU DSGVO und des BDSG. Externe Auftragsverarbeiter im Sinne des Art. 28 DSGVO werden nur im Einzelfall (etwa im Rahmen der Buchhaltung und Hotelreservierung) und nur dann eingeschaltet, wenn sie hinreichend Garantien dafür bieten, dass geeignete technische und organisatorische Maßnahmen so durchgeführt werden, dass die Verarbeitung im Einklang mit den Anforderungen der EU DSGVO erfolgt und der Schutz der Rechte der betroffenen Person gewährleistet ist.

Die Teilnehmerdaten werden zu Abrechnungs- und Abwicklungszwecken in Form von Namen, privater und/oder dienstlicher Anschrift, Telefon- und Faxnummer, E-Mail-Adresse, Dienstbezeichnung/Beruf/Funktion, Gewerkschaftsmitgliedschaft und Rechnungsanschrift gespeichert. Um eine optimale inhaltliche Vorbereitung der Referenten und einen Austausch der Teilnehmer untereinander zu ermöglichen, werden bei Bedarf Name, Institution, E-Mail-Adresse und Telefonnummer an die Referenten bzw. andere Teilnehmende (also an einen geschlossenen Kreis) weitergegeben. Die erhobenen Daten werden darüber hinaus zu Zwecken der Information über weitere Angebote der komba b&s genutzt, insbesondere in Form von elektronischen Mailings. Jede/Jeder Teilnehmende hat die Möglichkeit, dieser Nutzung zu widersprechen und wird dann aus den entsprechenden Verteilern gestrichen. Alle weiteren Rechte nach Kapitel 3 der EU DSGVO bleiben unberührt.

8.         Urheberrechte
Die in den Veranstaltungen verwendeten Lehr- und Lernmittel sowie sonstige Unterlagen unterliegen dem Urheberrecht der komba b&s, sofern nicht einzelvertragliche Abreden anderes ergeben. Ohne Zustimmung dürfen diese nicht vervielfältigt, bearbeitet, übersetzt oder elektronisch verarbeitet werden.

9.         Leistungsstörungen
Bei Leistungsstörungen haftet die komba b&s nur, wenn das schädigende Ereignis auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der komba b&s zurückzuführen ist. Die komba b&s ist berechtigt, eine Veranstaltung bei zu geringer Beteiligung abzusagen. Bereits entrichtete Teilnahmebeiträge werden dann in voller Höhe erstattet. Ein Schadensersatzanspruch ist ausgeschlossen.

10.      Fahrtkostenerstattung
Den Teilnehmenden an offen ausgeschriebenen Veranstaltungen werden keine Fahrtkosten, Parkgebühren etc. erstattet.

11.      Stornokosten/Stornofristen
Abmeldungen von einer Veranstaltung müssen der komba b&s in Textform zugehen. Eine Abmeldung bis zwei Wochen vor dem Veranstaltungsbeginn bleibt kostenfrei. Bei späterer Abmeldung vor dem Veranstaltungsbeginn werden 80 Prozent des Teilnahmebeitrages berechnet. Bei einer Abmeldung am Tag des Veranstaltungsbeginns bzw. am Veranstaltungstag sowie bei Nichterscheinen oder vorzeitigem Veranstaltungsabbruch ist der volle Teilnahmebeitrag zu entrichten.

Stand: März 2023

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